Staatsbürgerschaftsreform: Strengere Regeln gegen Betrug und längere Wartezeiten geplant
Staatsbürgerschaftsreform: Strengere Regeln gegen Betrug und längere Wartezeiten geplant
Deutschlands Staatsbürgerschaftsrecht könnte bald erhebliche Änderungen erfahren, nachdem der Bundestag im Januar 2024 eine Reform verabschiedet hat. Die neuen Regelungen sind jedoch noch nicht in Kraft getreten und bedürfen noch der endgültigen Zustimmung des Bundesrates. Zu den geplanten Anpassungen gehören strengere Fristen für Einbürgerungen sowie schärfere Strafen bei betrügerischen Anträgen.
Der Bundestag hatte die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes am 19. Januar 2024 beschlossen, doch gelten vorerst weiterhin die bisherigen Bestimmungen. Erst nach Abschluss des gesamten Gesetzgebungsverfahrens wird das neue Recht wirksam.
Zu den zentralen Änderungen gehört die Abschaffung der sogenannten „Turbo-Einbürgerung“ nach drei Jahren. Künftig müssten Antragstellende unabhängig von ihrem Integrationsfortschritt fünf Jahre warten. Die doppelte Staatsbürgerschaft bliebe unter den neuen Regeln weiterhin möglich. Eine weitere wichtige Neuerung ist ein zehnjähriges Einbürgerungsverbot für Personen, die ihre Staatsangehörigkeit durch Betrug, Täuschung oder falsche Angaben erworben haben. Lokale Behörden wie der Landkreis Fürth haben Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, bis zur offiziellen Einführung der Reform von Anfragen abzusehen. Wer sich informieren möchte, wird auf die Website des Bundesministeriums des Innern und für Heimat verwiesen, wo aktuelle Updates bereitstehen. Der Bundestag hatte die verschärften Betrugsstrafen zunächst im Oktober 2025 beschlossen, die endgültige Bestätigung erfolgte im Dezember 2025. Nun liegt die Reform beim Bundesrat, der über das Inkrafttreten entscheidet.
Die geplanten Änderungen markieren einen Kurswechsel in der deutschen Einbürgerungspolitik: Wartezeiten werden verlängert, die Konsequenzen bei Betrug verschärft. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, gilt es nur für zukünftige Anträge – bestehende Regelungen bleiben bis dahin unverändert. Bürgerinnen und Bürger werden dazu geraten, offizielle Bekanntmachungen zu verfolgen, statt verfrüht bei lokalen Ämtern nachzufragen.
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