Skispringerin Anna Odine Strøm wegen verbotener Einlage disqualifiziert

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Ein Mann in einem Pullover und Helm steht im Schnee, mit den Beinen und Skiern einer anderen Person in der oberen rechten Ecke.

Skispringerin Anna Odine Strøm wegen verbotener Einlage disqualifiziert

Die norwegische Skispringerin Anna Odine Strøm ist bei einem jüngsten Weltcup-Wettbewerb in Garmisch-Partenkirchen disqualifiziert worden. Der Vorfall kam ans Licht, nachdem Funktionäre eine nicht genehmigte Einlage in ihrem Schuh entdeckt hatten – versteckt in ihrem Strumpf. Das norwegische Team reichte später medizinische Unterlagen ein, um ihren Fall zu stützen, woraufhin der Internationale Skiverband (FIS) eine Überprüfung einleitete.

Strøm hatte das Rennen zunächst auf dem 11. Platz beendet. Eine anschließende detaillierte Kontrolle förderte jedoch eine zusätzliche, nicht freigegebene Einlage zutage. Wie Sandro Pertile, Renndirektor des FIS-Weltcups, erklärte, müssen sämtliche Änderungen an der Ausrüstung durch ein gültiges ärztliches Attest belegt werden.

Das norwegische Team begründete, Strøm habe die Einlage aufgrund einer Hüftfehlstellung verwendet, die zu einer Differenz von einem Zentimeter in der Beinlänge ihres rechten Beins führe. Cheftrainer Christian Mayer brachte diese Problematik mit einer Verletzung in Verbindung, die sie 2023 in Engelberg erlitten hatte. Am Mittwoch übergab das Team dem FIS die medizinischen Dokumente, doch ein Zeitplan für die Entscheidung des Verbandes steht noch aus.

Der ehemalige norwegische Skispringer Johan Remen Evensen kritisierte sowohl Strøm als auch den norwegischen Verband für den Umgang mit der Situation. Zudem wies er darauf hin, dass selbst eine Anpassung von einem Zentimeter im Skispringen, wo Präzision entscheidend ist, einen spürbaren Vorteil bringen könne.

Der FIS prüft nun die eingereichten medizinischen Unterlagen, um zu klären, ob Strøms Verwendung der Einlage gerechtfertigt war. Bis zu einer endgültigen Entscheidung bleibt ihre Disqualifikation bestehen. Die Entscheidung wird zeigen, ob sie künftig ohne Sanktionen an Wettkämpfen teilnehmen darf.

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