Öffnungszeiten des Landratsamts zwischen den Feiertagen
Öffnungszeiten des Landratsamts zwischen den Feiertagen
Öffnungszeiten des Landratsamts zwischen den Feiertagen
Zwischen den Weihnachtsfeiertagen hat das Landratsamt Regensburg für Bürgerinnen und Bürger wie gewohnt zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet. Dies gilt auch für das Gesundheitsamt der Stadt und des Landkreises sowie für das im Landratsamt ansässige Jobcenter.
Regensburg – Das Landratsamt Regensburg hält während der Weihnachtsferien seine üblichen Öffnungszeiten ein, bleibt jedoch an den zentralen Feiertagen geschlossen – darunter Heiligabend, der erste und zweite Weihnachtsfeiertag sowie Silvester und Neujahr. Bürger werden aufgefordert, ihre Besuche gut zu planen, um lange Wartezeiten zu vermeiden.
Die Behörde bleibt am 24., 25. und 26. Dezember sowie am 31. Dezember und 1. Januar geschlossen. Der reguläre Betrieb wird am Freitag, den 2. Januar, wiederaufgenommen und setzt sich ab Montag, den 5. Januar, fort. Das Gesundheitsamt der Stadt und des Landkreises sowie das Jobcenter richten sich nach dem gleichen Zeitplan.
Besonders in der Kfz-Zulassungsstelle und der Führerscheinstelle wird mit erhöhtem Besucherandrang gerechnet. Grund dafür sind die Brückentage rund um den Jahreswechsel, die viele Menschen für freie Tage nutzen. Auch das Bürgerbüro und die Führerscheinstelle müssen mit stärkerem Besucherreigen rechnen. Ältere Papierführerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Personalengpässe während der Feiertage könnten zudem in anderen Abteilungen zu längeren Wartezeiten führen. Bürger, die keine dringenden Angelegenheiten haben, werden gebeten, an ruhigeren Tagen vorbeizukommen.
Nach der Neujahrspause nimmt das Landratsamt den vollen Betrieb wieder auf. Wer in dieser Zeit Dienstleistungen wie Fahrzeugzulassungen oder Führerscheinverlängerungen in Anspruch nehmen muss, sollte sich auf Verzögerungen während der Stoßzeiten einstellen. Die Frist für den Umtausch älterer Führerscheine bleibt der 19. Januar 2033.
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