Oberärztin kämpft gegen Kündigung wegen angeblichem Arbeitszeitbetrug in Regensburg
Anton HofmannOberärztin kämpft gegen Kündigung wegen angeblichem Arbeitszeitbetrug in Regensburg
Eine leitende Oberärztin wehrt sich am Arbeitsgericht Regensburg gegen ihre Kündigung, nachdem der Freistaat Bayern ihr vorwirft, Arbeitszeitbetrug begangen zu haben. Im Mittelpunkt des Falls stehen Vorwürfe, sie habe vorsätzlich zusätzliche bezahlte Stunden erfasst – was sie entschlossen bestreitet. Der vorsitzende Richter Felix Arnold hat bereits auf schwerwiegende verfahrensrechtliche Mängel bei der Kündigung durch das Krankenhaus hingewiesen.
Der Konflikt begann, als der Freistaat der Ärztin vorwarf, durch das Buchen überhöhten Arbeitszeitentgelts gegen ihre Pflichten verstoßen zu haben. Statt das Problem im Gespräch zu klären, entschied sich das Krankenhaus für eine fristlose Kündigung – eine Maßnahme, die Richter Arnold als voreilig kritisierte. Zudem stellte er infrage, ob der ärztliche Direktor überhaupt befugt war, das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Die Medizinerin legte eine detaillierte Schilderung ihrer Tätigkeiten während des umstrittenen Zeitraums vor und nannte Kollegen, Patienten sowie eine Pflegekraft als Zeugen für ihre Darstellung. Die Vertreter des Freistaats hingegen argumentierten, einige der genannten Personen könnten sich nicht an die fraglichen Interaktionen erinnern. Um die Kündigung zu rechtfertigen, müsste der Freistaat nachweisen, dass die Ärztin vorsätzlich getäuscht hat – was diese vehement zurückweist.
Verfahrensfehler schwächen die Position des Krankenhauses zusätzlich. Wahrscheinlich verpasste der Freistaat die für eine fristlose Kündigung vorgeschriebene Zwei-Wochen-Frist, und die Ärztin lehnte ein Abfindungsangebot ab, da es ihr um den Erhalt ihres Arbeitsplatzes ging. Der Fall erinnert an einen ähnlichen Streit im vergangenen Jahr, als ein weiterer leitender Arzt des Universitätsklinikums Regensburg wegen angeblicher 80 Minuten Arbeitszeitbetrug entlassen wurde – nur um die Kündigung später vor Gericht wegen Verfahrensmängeln und fehlender Beweise anzufechten.
Nun muss das Arbeitsgericht entscheiden, ob die Kündigung rechtmäßig war oder ob verfahrensrechtliche Fehler sie unwirksam machen. Falls das Urteil zugunsten der Ärztin ausfällt, könnte das Krankenhaus mit Forderungen nach Wiedereinstellung oder weiteren juristischen Konsequenzen konfrontiert werden. Das Ergebnis könnte zudem Präzedenzcharakter für künftige Kündigungsstreitigkeiten an bayerischen Universitätskliniken haben.






