Nürnberg: Polizist erschießt Messerangreifer – Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein
Ermittlungen gegen tödliche Polizeischüsse eingestellt - Nürnberg: Polizist erschießt Messerangreifer – Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein
Ein 38-jähriger Mann ist im März vergangenen Jahres in Nürnberg gestorben, nachdem ein Polizist während eines Festnahmeversuchs auf ihn geschossen hatte. Der Beamte feuerte zwei Schüsse ab, als der Mann mit einem großen Küchenmesser auf ihn zuging. Die Ermittlungen zu dem Vorfall sind nun abgeschlossen – gegen den Polizisten werden keine Anklage erhoben.
Die Auseinandersetzung ereignete sich Anfang März 2025. Die Polizei wollte den Mann wegen des Verdachts der Körperverletzung festnehmen. Während des Einsatzes soll er plötzlich ein Küchenmesser gezogen und sich damit auf einen Beamten zubewegt haben.
Der Polizist reagierte, indem er zweimal schoss und den Mann im Oberkörper traf. Trotz sofortiger Wiederbelebungsversuche erlag der Mann später seinen Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft prüfte den Fall und kam zu dem Schluss, dass der Beamte in Notwehr gehandelt habe. Die Ermittlungen der Nürnberger Polizei bestätigten diese Einschätzung, woraufhin das Verfahren eingestellt wurde. Die Behörden gaben die Ergebnisse an einem nicht näher genannten Datum vor dem 27. Januar 2026 bekannt. Den Angehörigen des Mannes bleibt das Recht, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft anzufechten. Eine Beschwerde könnte eine Überprüfung durch die Generalstaatsanwaltschaft auslösen.
Für den beteiligten Polizisten hat der Vorfall keine rechtlichen Konsequenzen. Ausschlaggebend für die Einstellung des Verfahrens war die Feststellung, dass die Schüsse nach den Regeln der Notwehr gerechtfertigt waren. Sollten die Familienangehörigen das Urteil anfechten, steht ihnen weiterhin der Weg offener, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
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