Max Schrems: Wie ein Aktivist die globalen Datentransfer-Regeln zwischen **EU** und **USA** revolutionierte

Max Schrems: Wie ein Aktivist die globalen Datentransfer-Regeln zwischen **EU** und **USA** revolutionierte
Max Schrems, ein bekannter Datenschutzaktivist, entwickelte erstmals in seinen letzten Schuljahren ein Interesse für den Schutz persönlicher Daten. Seine Neugier wuchs, als ihm auffiel, wie nachlässig Unternehmen Datenschutzbestimmungen im Vergleich zu anderen Rechtsbereichen umsetzten. Mit der Zeit führten seine Bedenken zu richtungsweisenden juristischen Auseinandersetzungen, die die globalen Regeln für den Datentransfer grundlegend veränderten.
Schrems’ Weg begann 2011, als er Facebook aufforderte, sämtliche über ihn gespeicherten Daten herauszugeben. Das Unternehmen schickte ihm 1.200 Seiten zu – darunter auch Informationen, von denen er dachte, sie längst gelöscht zu haben. Diese Enthüllung veranlasste ihn, die Praktiken von Tech-Konzernen im Umgang mit persönlichen Daten anzufechten.
2015 zog Schrems gegen Facebook Ireland vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) und richtete sich dabei gegen das Safe-Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA. Das daraus resultierende "Schrems-I"-Urteil erklärte das Abkommen für ungültig und zwang Unternehmen, ihre Methoden für den transatlantischen Datentransfer zu überdenken.
Fünf Jahre später stand Schrems erneut vor Gericht – diesmal im "Schrems-II"-Fall –, wo er die Standardvertragsklauseln (Standard Contractual Clauses, SCCs) für Datentransfers in die USA infrage stellte. Die Entscheidung von 2020 verpflichtete Unternehmen, zusätzliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen oder alternative Wege für rechtlich einwandfreie Datenübermittlungen zu finden.
Auf der MCTTP-Konferenz 2024 in München am 24. Oktober sprach Schrems über anhaltende Risiken, insbesondere im Zusammenhang mit dem US-amerikanischen Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA). Er kritisierte die massenhafte Sammlung persönlicher Daten von Nicht-US-Bürgern ohne deren Zustimmung. Kurz darauf trat er auf dem Datenschutzkongress in Washington, D.C., auf, um diese Themen weiter zu vertiefen.
Obwohl Schrems die Grundsatzurteile des EuGH als "völlig zufriedenstellend" bezeichnet, bleibt er skeptisch, ob die Europäische Kommission dauerhafte Lösungen durchsetzen kann. Zudem argumentiert er, dass Unternehmen kaum Anreize hätten, den Datenschutz nutzerfreundlicher zu gestalten.
Schrems’ juristische Initiativen haben den Datenaustausch zwischen der EU und den USA neu geordnet. Unternehmen sehen sich nun strengeren Vorschriften für die Übermittlung persönlicher Informationen gegenüber, und Aufsichtsbehörden müssen Lücken in Überwachungsgesetzen schließen. Seine Arbeit treibt weiterhin die Forderung nach stärkerem Privatsphärenschutz in einer Ära der massenhaften Datensammlung voran.

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