Landkreis Fürth sucht engagierte Bürger als ehrenamtliche Richter für Verwaltungsgerichte
Landkreis Fürth sucht engagierte Bürger als ehrenamtliche Richter für Verwaltungsgerichte
Landkreis Fürth sucht ehrenamtliche Richter für Verwaltungsgerichte
Der Landkreis Fürth wirbt um Bürgerinnen und Bürger, die sich als ehrenamtliche Richter an Verwaltungsgerichten engagieren möchten. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre – vom 1. April 2025 bis zum 31. März 2030. Ab sofort können sich interessierte und qualifizierte Bewerber aus dem gesamten Landkreis bewerben.
Voraussetzungen für die Bewerbung: Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, mindestens 25 Jahre alt sein und im Landkreis Fürth wohnen. Ausgeschlossen vom Amt sind unter anderem Abgeordnete, Berufsrichter und Rechtsanwälte. Einsendeschluss ist der 13. September 2024.
Interessierte können sich über das Landratsamt vorschlagen lassen oder sich online bewerben. Nach Ablauf der Frist prüft der Kreistag die eingegangenen Bewerbungen und schlägt dem Verwaltungsgericht Ansbach geeignete Kandidaten vor. Das Gericht trifft anschließend die endgültige Auswahl. Ehrenamtliche Richter haben in mündlichen Verhandlungen und Beratungen dieselben Rechte wie Berufsrichter und wirken bei Entscheidungen in Verwaltungssachen mit.
Die ausgewählten ehrenamtlichen Richter treten ihr Amt im April 2025 an. Zu ihren Aufgaben gehören die Teilnahme an Gerichtsverhandlungen sowie die Mitentscheidung in den Fällen. Der Kreistag ruft alle berechtigten Bürgerinnen und Bürger auf, sich bis zum Stichtag im September zu bewerben.
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