Gericht verurteilt Google für falsche KI-Suchergebnisse gegen Münchner Verlage
Anton HofmannGericht verurteilt Google für falsche KI-Suchergebnisse gegen Münchner Verlage
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass Google direkt für falsche Behauptungen in seinen KI-generierten Suchzusammenfassungen verantwortlich ist. Der Richterspruch folgt auf einen Fall, in dem die Funktion „AI Overview“ des Unternehmens zwei Münchner Verlagshäuser fälschlicherweise mit Betrugsmaschen und unethischen Geschäftspraktiken in Verbindung brachte. Das Landgericht München I erließ eine einstweilige Verfügung, um die Verbreitung dieser irreführenden Aussagen zu stoppen.
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Googles KI-Zusammenfassungen, die die beiden Unternehmen irrtümlich mit Abofallen und betrügerischen Aktivitäten assoziiert hatten. Das Gericht stellte fest, dass diese Vorwürfe in keiner der verlinkten Suchergebnisse zu finden waren, sondern eigenständige Behauptungen darstellten, die von Googles Algorithmus generiert worden waren. Zudem kam es zu dem Schluss, dass die KI Informationen über andere fragwürdige Firmen vermischt und so falsche Verbindungen hergestellt hatte, die im ursprünglichen Quellenmaterial nicht existierten.
Das Gericht wies Googles Einwand zurück, Nutzer könnten die Richtigkeit der Zusammenfassungen durch Überprüfung der verlinkten Quellen selbst verifizieren. Es urteilte, dass die Möglichkeit, eine Behauptung im Nachhinein zu widerlegen, die Haftung für deren ursprüngliche Verbreitung nicht aufhebt. Darüber hinaus stufte das Gericht Google als „unmittelbaren Störer“ ein und betonte, dass KI-Überblicke eigenständige Inhalte darstellen und nicht bloße Wiedergaben von Suchergebnissen sind.
Google hatte argumentiert, es stehe unter dem Haftungsausschluss des Digital Services Act für Hosting-Anbieter. Das Gericht lehnte dies ab und entschied, dass KI-generierte Zusammenfassungen nicht unter diesen Schutz fallen. Zudem kam es zu dem Schluss, dass Google seine KI-Ausgaben überprüfen könne, indem es sie mit Drittquellen abgleicht – was das Unternehmen für deren Richtigkeit verantwortlich macht.
Das Gericht präzisierte weiter, dass Aussagen einer KI keine persönliche Überzeugung widerspiegeln, sondern rein algorithmische Ausgaben sind. Diese Unterscheidung entkräftete Googles Argument, die KI habe lediglich eine Meinung geäußert und keine Tatsachenbehauptungen aufgestellt.
Die Entscheidung bedeutet, dass Google nun sicherstellen muss, dass seine KI-generierten Zusammenfassungen korrekt sind und sich nicht auf Standard-Verfahren wie „Notice-and-Takedown“ verlassen kann. Die einstweilige Verfügung verhindert, dass das Unternehmen die falschen Behauptungen über die beiden Verlagshäuser wiederholt. Der Richterspruch setzt einen Präzedenzfall dafür, wie KI-generierte Inhalte in Deutschland haftungsrechtlich bewertet werden.






