28 March 2026, 10:18

Gericht verbietet Makler irreführenden Firmennamen mit "Versicherung"

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Gericht verbietet Makler irreführenden Firmennamen mit "Versicherung"

Ein Münchner Gericht hat einem Versicherungsvermittler untersagt, in seinem Firmennamen den Begriff "Versicherung" zu verwenden, ohne deutlich zu machen, dass es sich um einen Makler handelt. Das Wettbewerbszentrum hatte den Vermittler bereits im Juni 2024 abgemahnt, doch dieser weigerte sich, seine Markenführung anzupassen. Das Gericht stürfte die Werbung als irreführend ein und verfügte ein Verbot der Begriffsnutzung – bei Zuwiderhandlung drohen nun Bußgelder oder sogar eine Freiheitsstrafe.

Der seit März 2022 als Makler registrierte Vermittler firmierte unter "Versicherungsdienstleistungen GmbH". Auf seiner Website warb er mit einer "Pauschale" für verschiedene Policen, darunter Hausrat-, Haftpflicht- und Kfz-Versicherungen. Das Gericht urteilte, dass die alleinige Verwendung des Begriffs "Versicherung" – ohne klaren Zusatz über den Maklerstatus – gegen das Wettbewerbsrecht verstoße.

Das Wettbewerbszentrum argumentierte, dass Verbraucher nicht erst auf der Website nach der Rolle des Anbieters suchen müssten. Das Gericht folgte dieser Auffassung und berief sich auf § 6 Abs. 1 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz), der von Maklern verlangt, ihren Status bei der Nutzung von Begriffen wie "Versicherung" offen zu legen. Zwar wurde die Verwendung der Rechtsform "GmbH" nicht als täuschend bewertet, die Gesamtaufmachung des Namens jedoch als irreführend eingestuft.

Dem Vermittler drohen nun bei weiterem Verstoß gegen das Urteils Bußgelder von bis zu 250.000 Euro oder eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten. Das Wettbewerbszentrum hat zudem fünf weitere Makler mit ähnlich irreführenden Firmennamen abgemahnt – vier von ihnen haben ihre Bezeichnungen bereits angepasst, ein Fall ist noch offen.

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Das Urteil unterstreicht die Pflicht von Versicherungsvermittlern, ihren Status in Firmennamen und Werbung klar kenntlich zu machen. Der betroffene Makler muss nun seine Markenführung ändern oder rechtliche Konsequenzen fürchten. Der Fall zeigt die anhaltenden Bemühungen, Verbraucher vor Täuschungen im Versicherungssektor zu schützen.

Quelle