08 June 2026, 22:12

Gericht gibt AfD-Abgeordneten im Parkinson-Streit gegen Linke recht

Die Linke darf AfD-Abgeordnete nicht mehr 'Arschlöcher' nennen

Gericht gibt AfD-Abgeordneten im Parkinson-Streit gegen Linke recht

Ein deutsches Gericht hat im Streit zwischen 13 AfD-Abgeordneten und der Linkspartei über den Vorwurf, sie hätten die Parkinson-Symptome eines politischen Gegners verspottet, zugunsten der AfD- Politiker entschieden. Das Oberlandesgericht Rostock untersagte zwei Kreisverbänden der Linkspartei, Teile einer umstrittenen Pressemitteilung zu wiederholen.

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Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Vorwürfe, die während einer Landtagssitzung im April 2025 erhoben worden waren. Der Linken-Politiker Dirk Bruhn hatte AfD-Mitglieder beschuldigt, seine Erkrankung nachgeahmt zu haben. Der Konflikt eskalierte, als Bruhn behauptete, AfD-Abgeordnete hätten im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern seine Parkinson-Symptome imitiert. Die Linkspartei unterstützte die Anschuldigungen später in einer Pressemitteilung. Daraufhin beantragten 13 AfD-Politiker eine einstweilige Verfügung gegen die Äußerungen.

Ein Gericht erster Instanz hatte bereits zugunsten der AfD-Abgeordneten entschieden und die Formulierung „politische und menschliche Arschlöcher“ als unzulässigen persönlichen Angriff gewertet. Das Oberlandesgericht bestätigte dieses Urteil und stellte fest, dass die Linkspartei ihre Behauptungen nicht beweisen konnte. Die Richter monierten das Fehlen von Zeugen und äußerten Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Vorwürfe.

Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult bezeichnete das Urteil als Bestätigung und warf der Linkspartei vor, haltlose Anschuldigungen erhoben zu haben. Der AfD-Abgeordnete Thore Stein warf der Linkspartei vor, wissentlich falsche Behauptungen verbreitet zu haben. Zwar räumte das Gericht ein, dass Politiker scharfe Kritik aushalten müssten, doch persönliche Beleidigungen gingen zu weit und verletzten die Rechte der AfD-Mitglieder.

Das Urteil verbietet den Rostocker und Schweriner Kreisverbänden der Linkspartei, die umstrittenen Aussagen erneut zu verbreiten. Die Richter bestätigten, dass die ursprüngliche Pressemitteilung den Ruf der AfD-Abgeordneten rechtswidrig geschädigt habe. Der Fall setzt eine Grenze, wie weit politische Kritik gehen darf, bevor sie in Verleumdung umschlägt.

Quelle