14 April 2026, 14:20

Fünf Jahre Haft für Kindesmissbrauch im eigenen Familienkreis

Ein historisches Prozessdokument, das eine Gerichtsszene mit Porträts, Vorhängen und Text zeigt.

Fünf Jahre Haft für Kindesmissbrauch im eigenen Familienkreis

Ein 38-jähriger Mann aus Solingen ist wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die Taten ereigneten sich im eigenen Familienkreis – die Opfer waren die Kinder seiner früheren Partnerin. Während des Prozesses gestand der Angeklagte die volle Verantwortung für sein Handeln.

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Der Missbrauch erstreckte sich über einen längeren Zeitraum im häuslichen Umfeld, wobei der Mann seine Vertrauensposition ausnutzte. Seine inzwischen erwachsenen Opfer leiden noch immer unter schweren psychischen Folgen. Um ihnen weitere Belastungen zu ersparen, verzichtete das Gericht auf eine persönliche Zeugenaussage der Geschädigten.

Die Richterin bezeichnete die Straftaten als besonders schwerwiegend und betonte die langfristigen Auswirkungen auf die Betroffenen. Trotz des Geständnisses des Angeklagten spiegle das Urteil die Schwere der Verbrechen wider. Die Strafe sieht eine fünfjährige Haft ohne Bewährung vor.

Der Fall endet mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren für den Verurteilten. Das Gericht anerkannte die bleibenden Schäden, unter denen die Überlebenden bis heute leiden, und die anhaltenden emotionalen Kämpfe, mit denen sie konfrontiert sind. Die Entscheidung unterstreicht zudem die Bemühungen des Rechtssystems, Opfer während des Verfahrens vor zusätzlichen Traumata zu schützen.

Quelle