Führerschein-Umtausch 2025: Wer jetzt handeln muss – und wie es funktioniert
Anton HofmannFührerschein-Umtausch 2025: Wer jetzt handeln muss – und wie es funktioniert
Deutschland stellt schrittweise die alten Papier-Führerscheine auf das neue EU-Kartenformat aus Kunststoff um. Autofahrer, die 1971 oder später geboren wurden, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2025 umtauschen. Betroffen sind auch diejenigen, die 1953 oder später geboren wurden – je nachdem, wann ihr Führerschein ausgestellt wurde.
Die Frist gilt für alle, deren Führerschein vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde. Noch gibt es keine offiziellen Zahlen dazu, wie viele Menschen in Deutschland den Wechsel vornehmen müssen.
Für den Umtausch müssen Fahrer vorab einen Termin vereinbaren. Aufgrund der hohen Nachfrage ist eine Bearbeitung ohne Voranmeldung unwahrscheinlich. Die zuständige Kreisverwaltung (Landratsamt) übernimmt die Terminvergabe.
Antragsteller benötigen mehrere Unterlagen: ein aktuelles biometrisches Passfoto, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, den bisherigen Führerschein sowie einen amtlichen Registerauszug. Wer in Passau oder im umliegenden Landkreis den Umtausch beantragt, braucht keinen Registerauszug vorzulegen, da die Behörden vor Ort direkt auf die Daten zugreifen können.
Mit der Umstellung auf das EU-Kunststoffkartenformat sollen Führerscheine in allen Mitgliedstaaten vereinheitlicht werden. Autofahrer müssen bis zur Frist im Januar 2025 handeln, um Strafen zu vermeiden. Termine können über die örtliche Kreisverwaltung vereinbart werden.






