Drei Personen legen Bahnverkehr an Müngstener Brücke für 40 Minuten lahm
Anna KrauseDrei Personen legen Bahnverkehr an Müngstener Brücke für 40 Minuten lahm
Drei Personen bei unerlaubtem Betreten der Müngstener Brücke gesichtet – Bahnverkehr für über 40 Minuten lahmgelegt
Am Sonntag, dem 8. März, wurden gegen Mittag drei Personen dabei beobachtet, wie sie sich unerlaubt in der Nähe der Müngstener Brücke aufhielten. Ihr Eindringen zwang die Behörden, den Schienenverkehr für mehr als 40 Minuten zu unterbrechen, während Einsatzkräfte zum Ort des Geschehens ausrückten. Der Vorfall hat nun rechtliche Konsequenzen sowie erhebliche Kosten für die Beteiligten zur Folge.
Augenzeugen hatten gegen 12:05 Uhr zwei Erwachsene und ein Kind im gesperrten Gleisbereich gemeldet. Innerhalb weniger Minuten wurde die Strecke zwischen Solingen und Remscheid gesperrt, was zu Unterbrechungen im Zugverkehr bis 12:50 Uhr führte. Bundespolizei, lokale Beamte aus Wuppertal sowie Feuerwehrkräfte aus Solingen und Remscheid wurden umgehend alarmiert und zum Einsatzort geschickt.
Die beiden Erwachsenen gaben später an, ihre Navigations-App habe sie auf die Brücke geleitet. Die Bundespolizei betonte jedoch, dass das Ignorieren klarer Verbotszeichen keine Entschuldigung für das Betreten einer gefährlichen Bahnanlage darstelle. Gegen die beiden Erwachsenen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet; ihnen drohen nun Bußgelder sowie die Erstattung der Einsatzkosten.
Die Feuerwehr Solingen verzeichnete Aufwendungen in Höhe von etwa 656 Euro für Fahrzeugeinsatz und Personal. Gemäß dem Brandschutzgesetz Nordrhein-Westfalens erteilte die Stadt Solingen den Beteiligten einen offiziellen Kostenbescheid. Die Polizeidirektion Wuppertal hat unterdessen eine Forderung von 118,50 Euro pro Schuldner gestellt; die Angelegenheit wird derzeit in Anhörungen geprüft. Die Stadt Remscheid prüft noch, ob weitere Kostenrückforderungen geltend gemacht werden, ein Zeitplan für eine Entscheidung steht jedoch noch nicht fest.
Die Bundespolizei bestätigte, dass ihre eigenen operationellen Ausgaben für den Einsatz insgesamt 99,60 Euro betrugen.
Der Vorfall verursachte erhebliche Störungen im Bahnverkehr und löste einen Großaufgebot mehrerer Einsatzkräfte aus. Beide Erwachsenen müssen nun mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, darunter Geldstrafen und die Übernahme der Einsatzkosten. Der Fall dient als Mahnmal für die Gefahren und finanziellen Folgen, die mit unbefugtem Zutritt zu Bahnanlagen verbunden sind.






