Digitalgesetz ebnet Weg für Cloud-Speicherung von Patientendaten in Deutschland
Anton HofmannDigitalgesetz ebnet Weg für Cloud-Speicherung von Patientendaten in Deutschland
Deutschlands neues Digitalgesetz (DigiG) ermöglicht es Gesundheitsdienstleistern nun, Sozial- und Gesundheitsdaten in der Cloud zu speichern – vorausgesetzt, strenge Sicherheitsvorgaben werden eingehalten. Das Gesetz markiert einen Wandel gegenüber früheren Beschränkungen, nach denen einige Bundesländer die Cloud-Speicherung von Patientendaten noch bis 2022 explizit verboten hatten. Mit der Neuregelung wollen die Behörden die sichere Digitalisierung des Sektors vorantreiben und gleichzeitig langjährige Bedenken beim Datenschutz ausräumen.
Jahre lang zögerte die Gesundheitsbranche, Cloud-Dienste einzuführen. Ängste vor Datenlecks und die Komplexität der Migration sensibler Akten hielten viele Einrichtungen davon ab, sich von lokalen Speicherlösungen zu lösen. Bisher galten je nach Bundesland unterschiedliche Regeln – teilweise war die Cloud-Nutzung für Gesundheitsdaten sogar ausdrücklich untersagt.
Das Digitalgesetz räumt diese Hürden aus dem Weg, indem es einheitliche Standards setzt. Es schreibt den BSI-C5-Katalog (Compliance-Kriterienkatalog für Cloud-Computing) als Mindestanforderung für die Verarbeitung von Sozial- und Gesundheitsdaten vor. Nach den neuen Vorschriften dürfen Daten ausschließlich in Deutschland oder der EU verarbeitet werden – es sei denn, außerhalb des Blocks gelten vergleichbare Schutzmaßnahmen.
Das Gesetz reiht sich in die europäischen Bestrebungen ein, die Cybersicherheit in kritischen Bereichen zu stärken, etwa durch die NIS-2-Richtlinie. Experten raten dazu, vorrangig europäische Cloud-Anbieter zu wählen, die die BSI-C5-Kriterien erfüllen. Neben der Sicherheit bietet die Cloud-Speicherung praktische Vorteile: Automatisierte Backups und Wiederherstellungslösungen schützen vor lokalen Stromausfällen, Naturkatastrophen oder Systemabstürzen.
Das Digitalgesetz ebnet den Weg für eine breitere Cloud-Nutzung im deutschen Gesundheitswesen. Anbieter müssen nun sicherstellen, dass ihre gewählten Dienste den C5-Standards entsprechen und die Daten innerhalb der EU bleiben. Ziel der Reform ist es, die Infrastruktur zu modernisieren, ohne die hohen Schutzstandards für sensible Gesundheitsinformationen zu senken.






