Deutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – was jetzt passiert
Anton HofmannDeutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – was jetzt passiert
Deutschland verpasst Frist für Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie
Die Richtlinie hätte bis zum 7. Juni in nationales Recht umgesetzt werden müssen, doch nun steht eine Verzögerung bevor. Aus Kreisen der Behörde heißt es, dass weitere Abstimmungen nötig sind, bevor die neuen Regeln in Kraft treten können.
Ziel der Richtlinie ist es, Lohnungleichheiten in Unternehmen transparenter zu machen. Arbeitgeber sollen künftig verpflichtet werden, Gehaltsinformationen offenzulegen, damit Beschäftigte ungerechtfertigte Einkommensunterschiede leichter erkennen können.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) bereitet die gesetzliche Umsetzung vor. Trotz der Bemühungen hat sich der Prozess jedoch länger hingezogen als geplant. Ein Sprecher bestätigte, dass die ursprüngliche Frist nicht eingehalten werden könne.
Die EU hatte die Richtlinie verabschiedet, um Lohnungerechtigkeit zu bekämpfen. Nach den neuen Vorgaben müssen Unternehmen Gehaltsdaten mit Mitarbeitenden und Bewerber:innen teilen. Dadurch sollen Beschäftigte ihre Verdienste vergleichen und ungerechtfertigte Differenzen anfechten können.
Die Journalistin Franziska Martin begleitet die Entwicklung seit Längerem. Als Redakteurin mit Schwerpunkt Arbeitswelt analysiert sie regelmäßig, wie solche politischen Maßnahmen sich auf Beschäftigte auswirken. Zuvor arbeitete sie im Technologie-Ressort des Manager Magazins, wo sie ausführlich über KI und deren Einfluss auf den Arbeitsmarkt berichtete. In ihren Artikeln setzt sie sich auch mit den gesellschaftlichen Folgen von Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt auseinander.
Wann die Richtlinie schließlich umgesetzt wird, steht noch nicht fest. Unternehmen und Beschäftigte müssen sich gedulden, bis die Transparenzregeln greifen. Die Verzögerung bedeutet, dass deutsche Firmen die neuen Meldepflichten vorerst nicht wie geplant erfüllen müssen. Wer auf klarere Gehaltsinformationen hofft, muss sich bis zur finalen Verabschiedung des Gesetzes gedulden. Ein konkreter Zeitplan für das Inkrafttreten liegt derzeit nicht vor.






