Deutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und riskiert Strafverfahren
Moritz AlbrechtDeutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und riskiert Strafverfahren
Deutschland verpasst EU-Frist für neue Lohntransparenzgesetze
Deutschland hat die von der EU gesetzte Frist für die Einführung neuer Regeln zur Lohntransparenz verpasst. Das Land hätte die Vorschriften bis Montag, den 10. Juni 2026, umsetzen müssen, doch die Deadline wurde nicht eingehalten. Durch die Verzögerung drohen nun rechtliche Schritte der Europäischen Kommission.
Die EU-Lohntransparenzrichtlinie zielt darauf ab, die geschlechtsspezifische Lohnlücke zu schließen, indem Arbeitgeber verpflichtet werden, Gehaltsinformationen offenzulegen. Nach den neuen Regeln müssen Unternehmen künftig proaktiv die Einstiegsgehälter an Bewerber kommunizieren. Zudem wird es ihnen untersagt, Kandidaten nach ihren vorherigen Einkünften zu fragen.
Betriebe mit 100 oder mehr Beschäftigten müssen regelmäßig Berichte über ihre geschlechtsspezifischen Gehaltsunterschiede veröffentlichen. Arbeitnehmer erhalten das Recht, Durchschnittsgehälter für vergleichbare Positionen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht – anzufordern. Bisher erlaubt zwar das deutsche Entgelttransparenzgesetz von 2017 solche Anfragen, doch nutzen nur wenige Mitarbeiter diese Möglichkeit aus Angst vor negativen Konsequenzen.
Die durchschnittliche geschlechtsspezifische Lohnlücke in der EU liegt bei 11,1 Prozent, in Deutschland verdienen Frauen jedoch 15,6 Prozent weniger pro Stunde als Männer. Die Bundesregierung rechnet nun damit, die Richtlinie erst Anfang 2027 umzusetzen – bis dahin bleibt das alte, weniger wirksame Gesetz in Kraft.
Die Europäische Kommission könnte wegen der versäumten Frist ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten. Ohne die neuen Regelungen besteht für Arbeitgeber vorerst keine Verpflichtung, Gehälter offenzulegen oder über Lohnunterschiede zu berichten. Die Verzögerung bedeutet, dass sich Beschäftigte weiterhin auf das kaum genutzte System von 2017 verlassen müssen, um Gehälter zu vergleichen.






