Code Gaia revolutioniert ESG-Berichterstattung mit neuem Plattform-Update
Moritz AlbrechtCode Gaia revolutioniert ESG-Berichterstattung mit neuem Plattform-Update
Code Gaia stellt großes Update seiner Nachhaltigkeitsmanagement-Plattform vor
Das Unternehmen Code Gaia hat ein umfangreiches Update seiner Plattform für Nachhaltigkeitsmanagement veröffentlicht. Die neue Version ist vollständig auf die EU-Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) abgestimmt, die am 30. Juni in Kraft getreten ist. Die Plattform wurde entwickelt, um die Berichterstattung zu vereinfachen, und bietet Unternehmen nun eine intuitivere Nutzung – besonders bei der Bewältigung komplexer ESG-Anforderungen (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung).
In der aktuellen Version sind die Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) direkt in die Plattform integriert. Nutzer können die ursprünglichen regulatorischen Texte parallel zu ihren Berichten einsehen, was die Einhaltung der CSRD-Richtlinie sichert. Diese wird in den kommenden Jahren voraussichtlich rund 15.000 deutsche Unternehmen betreffen.
Hinzu kommen KI-gestützte Tools zur Erfassung von Umweltdaten, die die Sammlung zentraler Kennzahlen optimieren und manuellen Aufwand reduzieren. Eine ausführliche Inhaltsbibliothek unterstützt Anwender zudem dabei, auch ohne Vorerfahrung hochwertige Berichte zu erstellen.
Neben der CSRD-Kompatibilität unterstützt Code Gaia weitere Berichtsrahmenwerke, darunter GRI, DNK, das GHG-Protokoll und den UN Global Compact. Ziel des Updates ist es, Nachhaltigkeitsberichte für alle Unternehmen zugänglicher zu machen – insbesondere für Organisationen, die sich erstmals mit ESG-Standards befassen.
Die Verbesserungen der Plattform erfolgen zu einem Zeitpunkt, an dem die CSRD die Unternehmensberichterstattung in Europa grundlegend verändert. Nutzer von Code Gaia können ihre Prozesse nun durch integrierte Standards, KI-Unterstützung und eine größere Auswahl an Rahmenwerken effizienter gestalten. Die Neuerungen sollen die Komplexität sowohl für erfahrene als auch für Erstberichterstatter verringern.






