Black Friday: Versteckte Zollkosten beim Online-Shopping aus Nicht-EU-Ländern drohen
Lukas MüllerBlack Friday: Versteckte Zollkosten beim Online-Shopping aus Nicht-EU-Ländern drohen
Black Friday läutet die hektische Vorweihnachts-Einkaufssaison im Internet ein. Viele Verbraucher bestellen Ware aus Ländern außerhalb der EU – doch dabei können zusätzliche Gebühren anfallen. Zollbestimmungen und Steuern treiben die Kosten bei Lieferungen aus Drittstaaten oft unerwartet in die Höhe.
Bei Sendungen aus Nicht-EU-Ländern fallen in der Regel Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer an. Bei Waren bis zu einem Wert von 150 Euro werden nur die Einfuhrumsatzsteuer sowie Verbrauchsteuern (etwa auf Alkohol oder Tabak) fällig. Übersteigt der Wert 150 Euro, kommen zusätzlich Zollabgaben, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern hinzu.
Geschenksendungen zwischen Privatpersonen sind bis zu einem Wert von 45 Euro zollfrei. Dennoch kann es zu Verzögerungen oder Blockaden kommen, wenn die Pakete verbotene oder beschränkte Waren enthalten. Fälschungen oder Produkte, die Sicherheitsstandards nicht erfüllen, werden vom Zoll beschlagnahmt.
In der Regel übernehmen die Transportunternehmen die Zollabwicklung und fungieren als Bürge für anfallende Abgaben – dafür berechnen sie eine separate Servicegebühr. Sind die Zollangaben jedoch unvollständig, muss der Empfänger das Paket unter Umständen selbst durch den Zoll bringen.
Wer online außerhalb der EU einkauft, sollte vor der Bestellung mögliche Zusatzkosten prüfen. Zollgebühren, Mehrwertsteuer und Bearbeitungsentgelte können den Endpreis deutlich erhöhen. Zudem riskieren Käufer, dass Waren beschlagnahmt werden, wenn sie gegen Einfuhrvorschriften verstoßen.






