Bayerische Landespolizeidirektion München: Pass nur auf dem Smartphone/ Bayerische Polizei nimmt Algerier in Gewahrsam

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Ein weißes Polizeiauto steht im Vordergrund mit vielen Autos, die sich dahinter auf der Straße bewegen, umgeben von Gras und Bäumen auf beiden Seiten, in einer ländlichen Umgebung.

Bayerische Landespolizeidirektion München: Pass nur auf dem Smartphone/ Bayerische Polizei nimmt Algerier in Gewahrsam

Bundespolizeidirektion Bayern München: Nur der Pass auf dem Smartphone – Bundespolizei nimmt Algerier in Gewahrsam

Bundespolizeidirektion Bayern München – Füssen/Kempten – Am Mittwoch (23. April) haben Beamte der Bundespolizei in Kempten einen algerischen Migranten festgenommen, nachdem sie ihn in einem Fahrzeug mit französischem Kennzeichen kontrolliert hatten. Der 38-jährige Mann, der keine gültigen Ausweispapiere vorlegen konnte, wurde später in eine Abschiebehaftanstalt nach Hof gebracht. Die Behörden verhängten zudem ein zweijähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot gegen ihn.

Ausgangspunkt des Vorfalls war eine Routinekontrolle der Bundespolizei in Füssen, bei der ein Auto mit drei algerischen Insassen angehalten wurde. Der 38-jährige Beifahrer auf der Rückbank konnte keine gültigen Dokumente vorweisen – lediglich eine französische Krankenversicherungskarte und ein Handyfoto eines algerischen Passes. Die Beamten stellten fest, dass der Mann bereits am Vortag illegal mit Hilfe eines weiteren Algeriers nach Deutschland eingereist war.

Der undokumentierte Migrant musste sich wegen illegaler Einreise und Aufenthalts vor dem Amtsgericht Kempten verantworten. Gegen den Fahrer wurde wegen Beihilfe ermittelt, während der Beifahrer auf dem Vorderplatz als Zeuge vernommen wurde. Noch am Abend wurde der Algerier in die Abschiebehaft nach Hof überstellt. Die deutschen Behörden kamen zu dem Schluss, dass der Mann kein Recht auf Aufenthalt in Deutschland oder den angrenzenden Ländern habe. Nun laufen die Vorbereitungen für seine Abschiebung nach Algerien.

Der Algerier soll nach der gerichtlichen Entscheidung in sein Heimatland zurückgeführt werden. Das zweijährige Verbot untersagt ihm in diesem Zeitraum die Wiedereinreise nach Deutschland oder in benachbarte Staaten. Der Fall unterstreicht die anhaltenden Maßnahmen der Behörden gegen illegale Migration und Dokumentenbetrug in der Region.