24 May 2026, 14:22

Autor gewinnt Prozess nach Beleidigungsklage gegen CDU-Politiker Amthor

Beleidigungen gegen Politiker

Autor gewinnt Prozess nach Beleidigungsklage gegen CDU-Politiker Amthor

Ein deutscher Autor hat einen Rechtsstreit gewonnen, nachdem er wegen der Bezeichnung eines Politikers als „rassistisches Arschloch“ in einem Tweet aus dem Jahr 2020 zu einer Strafe verurteilt worden war. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs, der es ermöglicht, Beleidigungen von Personen des öffentlichen Lebens auch ohne formelle Anzeige zu verfolgen. Kritiker halten das Gesetz für veraltet und bemängeln, dass es die Meinungsfreiheit unangemessen einschränkt.

Die Probleme des Autors begannen vor vier Jahren mit einem Tweet, der sich gegen den CDU-Politiker Philipp Amthor richtete. Ein Gericht urteilte später, die verwendeten Worte hätten Amthor in seiner öffentlichen Arbeit „erheblich behindert“. Da das Verfahren im öffentlichen Interesse geführt wurde, war keine formelle Beschwerde Amthors erforderlich.

Der Autor erhielt einen Strafbefehl über 90 Tagessätze – eine in Deutschland gängige Praxis, bei der mehr als die Hälfte aller Strafverfahren auf diese Weise erledigt wird. Innerhalb dieses Systems werden Verurteilungen rechtskräftig, wenn der Beschuldigte nicht innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegt. In diesem Fall wehrte sich der Autor gegen das Urteil und setzte sich schließlich durch.

Trotz des Sieges bleibt der Autor besorgt über die weiteren Auswirkungen von Paragraf 188. Er fordert die Abschaffung oder Reform des Gesetzes – eine Position, die auch der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit teilt. Die Vorschrift steht in der Kritik, da sie Strafverfolgungen ohne ausreichende richterliche Kontrolle ermöglicht.

Das Urteil schafft zwar keinen formalen Präzedenzfall, lenkt aber die Aufmerksamkeit auf die anhaltende Debatte über Meinungsfreiheit und den rechtlichen Schutz von Politikern. Paragraf 188 bleibt vorerst in Kraft, sodass ähnliche Fälle künftig möglich sind. Der Fall des Autors unterstreicht die Risiken von Strafbefehlen, bei denen Verurteilungen ohne vollständiges Gerichtsverfahren erfolgen können.

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